Das Mordmerkmal der Heimtücke ist umstritten und kompliziert. Der BGH hat nun konkretisiert: Wer jemanden absichtlich an- bzw. überfährt, kann auch dann heimtückisch handeln, wenn er vorher den Motor aufheulen lässt.

Das AG Aschersleben sieht den Grenzwert der „nicht geringen Menge“