Eine Frau kauft eine Fototapete, bringt sie zu Hause an – und wird wegen Verletzung von Urheberrechten verklagt. Denn die Tapete taucht auch in ihren Facebook-Videos auf. Der BGH meint nun aber: Das war für den Urheber vorhersehbar.

Versicherer locken Verbraucher mit der Aussicht auf üppige Aktien-Renditen in


