BGH geht von konkludenter Einwilligung aus: Abbildungen von Fototapeten verletzen keine Urheberrechte

Eine Frau kauft eine Fototapete, bringt sie zu Hause an und wird wegen Verletzung von Urheberrechten verklagt. Denn die Tapete taucht auch in ihren Facebook-Videos auf. Der BGH meint nun aber: Das war für den Urheber vorhersehbar.

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