Eine Frau kauft eine Fototapete, bringt sie zu Hause an – und wird wegen Verletzung von Urheberrechten verklagt. Denn die Tapete taucht auch in ihren Facebook-Videos auf. Der BGH meint nun aber: Das war für den Urheber vorhersehbar.

Die Postbankübernahme beschäftigt seit Jahren die Gerichte. Das OLG Köln