Der BGH hat eine lange umstrittene Frage entschieden: die Polizei darf Finger unter Zwang aufs Handy legen – jedenfalls unter bestimmten Voraussetzungen.

Nach dem tödlichen Schuss eines Beamten der Einwanderungsbehörde in Minnesota

Der BGH hat eine lange umstrittene Frage entschieden: die Polizei darf Finger unter Zwang aufs Handy legen – jedenfalls unter bestimmten Voraussetzungen.

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Zurückweisungen an der Grenze waren rechtswidrig, so das VG Berlin.

Gegen Zahlungen und Investitionen können sich Nicht-EU-Ausländer auf Malta einen