BGH billigt Beurteilungsspielraum zu: Airlines dürfen Flüge vorsorglich annullieren

Wenn der Flugablauf wegen schlechtem Wetter durcheinander gerät, dürfen Airlines selbst entscheiden, welche Flüge sie ausfallen lassen. Eine Annullierung ist auch zur Vermeidung von Verspätungen am nächsten Tag zulässig, entschied der BGH.

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