Wenn der Flugablauf wegen schlechtem Wetter durcheinander gerät, dürfen Airlines selbst entscheiden, welche Flüge sie ausfallen lassen. Eine Annullierung ist auch zur Vermeidung von Verspätungen am nächsten Tag zulässig, entschied der BGH.
<p>Statement vom Meret Sophie Noll, Referentin im Team Recht und


