BGH ändert Rechtsprechung zum Abzug „neu für alt“ im Mängelrecht: Kein Vorteilsausgleich für längere Nutzungsdauer

Jahrelang ein Bauwerk störungsfrei nutzen und dann wegen eines Mangels ein neues bekommen? Zu schön, um wahr sein, dachte das OLG Nürnberg und verlangte einen Abzug “neu für alt” für die längere Nutzungsdauer. Doch der BGH ist anderer Ansicht.

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