Liebich ist wegen Volksverhetzung in zwei Instanzen erstmals zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Nun muss sich das OLG Naumburg mit dem Fall beschäftigen: Liebich hat Revision gegen das Berufungsurteil des LG Halle eingelegt.

Migration, Finanzen und Rundfunk: Bei ihrem Treffen in Leipzig suchten