Im Dezember 2023 hat der Verfassungsschutz die sächsische AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. Diese setzte sich gerichtlich zur Wehr – vergeblich. Nun hat auch das Oberverwaltungsgericht die Beschwerde der Partei zurückgewiesen.

Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung regelt den Zugang zum Schöffenamt strenger.