Ob die Presse schon im Stadium des Ermittlungsverfahrens die Namen von beteiligten Strafverteidigern bekommt, ist umstritten. Der VGH in Bayern wertet das Mandatsgeheimnis im konkreten Fall höher als den Auskunftsanspruch der Presse.

Einmal pro Jahr analysiert ein Sachverständigenrat die Wirkung von Gesetzen,


