Die Parole „From the river to the sea“ sei grundsätzlich erlaubt, hatte der BayVGH in der Vergangenheit entschieden. Jetzt legte er aber nach: Dies gelte nicht, wenn die Parole im konkreten Bezug zur Hamas verwendet wird.

Begeht ein Jugendlicher eine Straftat, können die Eltern dafür strafrechtlich


