BayVGH zu „From the River to the Sea“: Parole bei Bezug zur Hamas nicht erlaubt

Die Parole „From the river to the sea“ sei grundsätzlich erlaubt, hatte der BayVGH in der Vergangenheit entschieden. Jetzt legte er aber nach: Dies gelte nicht, wenn die Parole im konkreten Bezug zur Hamas verwendet wird.

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