Die Parole „From the river to the sea“ sei grundsätzlich erlaubt, hatte der BayVGH in der Vergangenheit entschieden. Jetzt legte er aber nach: Dies gelte nicht, wenn die Parole im konkreten Bezug zur Hamas verwendet wird.

Eigentlich hatte CDU-Chef Merz angekündigt, nach einer gewonnenen Bundestagswahl die


