Die Frage, ob die Äußerung der Parole „From the river to the sea“ erlaubt ist, wird von Behörden und Gerichten sehr unterschiedlich beantwortet. Nun gibt es eine wichtige Entscheidung des BayVGH zu einem Pauschalverbot auf einer Demonstration.

Die Stadt Köln hat einer Mitarbeiterin nach 20 Jahren gekündigt,