Bayerns Polizeiaufgabengesetz enthält eine umstrittene Generalklausel. Die ist mit der bayrischen Landesverfassung vereinbar, hat der BayVerfGH nun entschieden – allerdings nur bei einschränkender Auslegung.

Bis zur 22. Schwangerschaftswoche sollen Abbrüche grundsätzlich nicht mehr unter