BAG zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes: Feiertagszuschlag richtet sich nach regelmäßigem Arbeitsort

Ein Beschäftigter, der regelmäßig in NRW arbeitet, bekommt den Feiertagszuschlag, wenn er während eines NRW-Feiertags in einem anderen Bundesland für seinen Arbeitgeber unterwegs ist, wo kein Feiertag ist. Das hat das BAG klargestellt.

Read More

Weitere Themen

Eine Familie aus Rangsdorf soll wegen eines Gerichtsfehlers ihr Haus

Weiterlesen »

Im Coca-Cola-Tarifvertrag sind Nachtarbeit und Nachtschichtarbeit unterschiedlich geregelt und werden

Weiterlesen »

Jahrelang hat ein vermeintlicher Doktor und Professor für die NRW-Landesregierung

Weiterlesen »