Muss man sich schon während einer Freistellung um einen neuen Job bemühen? Nein, entschied das BAG. Der kündigende Arbeitgeber kann den Mitarbeiter ja selbst beschäftigen.

Die Zahlen, die LTO auswertet, sagen uns vieles, aber nicht
Muss man sich schon während einer Freistellung um einen neuen Job bemühen? Nein, entschied das BAG. Der kündigende Arbeitgeber kann den Mitarbeiter ja selbst beschäftigen.
Die Zahlen, die LTO auswertet, sagen uns vieles, aber nicht
Heizöl, Butter oder der Besuch beim Friseur: Die Inflation hat
Gigantischer Umsatz und trotzdem kein Erfolgsgeschäft? SPIEGEL-Redakteurin Kristina Gnirke sagt,