Teilzeitkräfte haben denselben Anspruch auf Überstundenzuschläge wie Vollzeitbeschäftigte – das hat das BAG entschieden. Gelten soll das schon ab der ersten Überstunde.

In einem fast 300 Seiten langen Bericht wirft Amnesty International
Teilzeitkräfte haben denselben Anspruch auf Überstundenzuschläge wie Vollzeitbeschäftigte – das hat das BAG entschieden. Gelten soll das schon ab der ersten Überstunde.
In einem fast 300 Seiten langen Bericht wirft Amnesty International
<p>Nach dem BGH-Urteil zum Facebook-Datenleck reicht der vzbv eine Sammelklage
Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zum „Verbreiten“ kinderpornografischer Inhalte