Teilzeitkräfte haben denselben Anspruch auf Überstundenzuschläge wie Vollzeitbeschäftigte – das hat das BAG entschieden. Gelten soll das schon ab der ersten Überstunde.

Die Verbraucherpreise in den USA sind im Juli schwächer als
Teilzeitkräfte haben denselben Anspruch auf Überstundenzuschläge wie Vollzeitbeschäftigte – das hat das BAG entschieden. Gelten soll das schon ab der ersten Überstunde.
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