Teilzeitkräfte haben denselben Anspruch auf Überstundenzuschläge wie Vollzeitbeschäftigte – das hat das BAG entschieden. Gelten soll das schon ab der ersten Überstunde.

Wie viel Risiko können Sie aushalten? Der Ökonom Olaf Stotz
Teilzeitkräfte haben denselben Anspruch auf Überstundenzuschläge wie Vollzeitbeschäftigte – das hat das BAG entschieden. Gelten soll das schon ab der ersten Überstunde.
Wie viel Risiko können Sie aushalten? Der Ökonom Olaf Stotz
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Brandner hat eine Journalistin als “Faschistin” bezeichnet. Der
Nach dem Tod ihres Ehemannes will sich eine Frau mit