Mehrere Wohnungseigentümerinnen haben einen Beschluss ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft vor Gericht erfolgreich angefochten. Dennoch müssen sie die Prozesskosten anteilig tragen, entschied nun der BGH.

Überschüssige Hautfalten infolge starker Gewichtsabnahme sind keine behandlungsbedürftige Krankheit. Die