Mehrere Wohnungseigentümerinnen haben einen Beschluss ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft vor Gericht erfolgreich angefochten. Dennoch müssen sie die Prozesskosten anteilig tragen, entschied nun der BGH.
<p>Patient:innen sind im Behandlungsverhältnis in der schwächeren Position. Anlässlich des


