Mehrere Wohnungseigentümerinnen haben einen Beschluss ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft vor Gericht erfolgreich angefochten. Dennoch müssen sie die Prozesskosten anteilig tragen, entschied nun der BGH.

Die NRW-Datenschutzbeauftragte fordert die Landesregierung auf, Vorschriften des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes