Amazon unterliegt beim BGH: Kein Schutz für „Miss Moneypenny“

Dass mit dem Namen „Moneypenny“ Werbung für persönliche Assistentinnen gemacht wird, passte den Rechteinhabern an den „James-Bond“-Filmen nicht. Vor dem BGH scheiterten sie aber, der Filmfigur mangele es an eigenständiger Bekanntheit.

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