Dass mit dem Namen „Moneypenny“ Werbung für persönliche Assistentinnen gemacht wird, passte den Rechteinhabern an den „James-Bond“-Filmen nicht. Vor dem BGH scheiterten sie aber, der Filmfigur mangele es an eigenständiger Bekanntheit.

<p>Eine deutliche Mehrheit der Verbraucher:innen (90 Prozent) erwartet, dass sie


