Ermittlungsverfahren sind nicht öffentlich. Doch auch in diesem Verfahrensstadium kann die Presse gegenüber der Staatsanwaltschaft einen Anspruch auf die Nennung der Namen der Verteidiger haben, so das OVG Hamburg.

Der wegen rechtsextremer Aussagen umstrittene Ex-Richter Maier könnte als AfD-Abgeordneter