Streit um Füllgewicht und Fleischverpackung: Ein paar Gramm sind dem Bundesverwaltungsgericht nicht wurst

Vor dem BVerwG ging es am Dienstag nur um wenige Gramm: Darf ein Hersteller nicht essbare Teile von Würsten bei der Angabe der Füllmenge dazurechnen? Das OVG NRW hatte dies noch bejaht, doch dem BVerwG war der Unterschied nicht wurst.

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