Wer nur über das Grundstück des Nachbarn das eigene Haus erreichen kann, ist auf ein Notwegrecht angewiesen. Ob dieses auch die Fahrt mit dem Auto zum bloßen Parken erlaubt, ohne dass Sachen entladen werden, hat jetzt der BGH geklärt.

Etappenerfolg für Bayer im Glyphosat-Streit: Ein Bundesberufungsgericht in Philadelphia stärkt