<p>Nach Rechtsauffassung des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weist Lidl weder vor Abschluss des Nutzungsvertrages in der App noch in den zugehörigen Lidl-Plus-Nutzungsbedingungen ausreichend darauf hin, dass Verbraucher:innen die App-Rabatte mit ihren persönlichen Daten bezahlen. Der vzbv hat daher eine Unterlassungsklage gegen Lidl eingereicht. </p>

Ein überforderter Beamter hatte Akten in den Fluss Fulda geworfen