BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Irgendeine abendliche Kontrolle reicht nicht

Der bloße Satz, Fristen würden abends kontrolliert, reicht nicht aus, um die Wiedereinsetzung zu erreichen. Das Fehlen näherer Angaben lasse vielmehr den Schluss zu, dass die nötige Sorgfalt in der Kanzlei fehlte, so der BGH.

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