In Deutschland können Väter nach der Geburt Elternzeit nehmen, aber nicht den von der EU vorgesehenen „Vaterschaftsurlaub“. Laut LG hat Deutschland die Richtlinie aber hinreichend umgesetzt – es weist eine Klage auf Schadensersatz ab.

Donald Trump hat Finanzsanktionen und Einreiseverbote gegen Mitarbeiter des IStGH