Ein Apotheker darf seine Kunden sonntags nicht per Lieferservice mit Medikamenten versorgen – auch dann nicht, wenn sein Geschäft selbst geschlossen bleibt, so der BGH. Wegen eines Verfahrensfehlers hatte der Mann aber trotzdem Erfolg.

Per Gesetz verpflichtet die Staatsregierung Hochschulen und Schulen zu einer