Wer im „Schwarzen Block“ der G20-Randalierer mitgelaufen ist, zeigt, dass er nicht vor Gewalt zur Durchsetzung politischer Ansichten zurückschreckt – und dass er waffenrechtlich nicht zuverlässig ist, hat das OVG Schleswig entschieden.

Das Compact-Magazin wurde im Sommer zunächst verboten, das BVerwG setzte