Nur 50 Euro in bar: Seit ihrer Einführung beschäftigt die Bezahlkarte für Asylbewerber bundesweit die Sozialgerichte. Nun hat erstmals ein Landessozialgericht in zweiter Instanz entschieden und die Bezahlkarte für verfassungskonform befunden.

Viele Mieter können sich den Umzug in eine neue Wohnung