Beschwerde des GBA beim BGH erfolgreich: „Knockout 51“ wohl doch eher terroristisch

Nur kriminell oder auch terroristisch? Darum geht es bei der Gruppierung ‚Knockout 51‘. Entscheiden soll nun doch das Thüringer Oberlandesgericht und nicht eine Staatsschutzkammer des Landgerichts, so der BGH.

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