Nur kriminell oder auch terroristisch? Darum geht es bei der Gruppierung ‚Knockout 51‘. Entscheiden soll nun doch das Thüringer Oberlandesgericht und nicht eine Staatsschutzkammer des Landgerichts, so der BGH.
<p>Der Bundesregierung bleibt noch ein Jahr, um ihre Vorhaben umzusetzen.