Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) will die Position der Milchbäuerinnen und Milchbauern im Markt stärken. Daher hat das BMEL heute den Entwurf der nationalen Anwendung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Der Artikel 148 regelt Beziehungen zwischen Milchbauern und Molkereien. Molkereien sollen künftig für ihre Rohmilchlieferungen zu schriftlichen Verträgen verpflichtet werden, die Bestimmungen unter anderem zu Preis und Menge enthalten.

Kurz nach dem Immunitäts-Urteil des Supreme Court, wurde das erste Strafverfahren