In den Trilogverhandlungen hat das Europäische Parlament seine Forderung nach inhaltlichen Änderungen der Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) fallen gelassen. Damit ist der Weg frei für die Verschiebung des Anwendungsbeginns um zwölf Monate. Die EU-Kommission muss die Verschiebung nun formell umsetzen. Inhaltlich bleibt die Verordnung unverändert:
Der EuGH entschied darüber, wann Deutschland einen Geflüchteten an die