Die süßen Minischweine müssen weg bleiben. Ihre Haltung in einem allgemeinen Wohngebiet ist bauplanungsrechtlich unzulässig, wie das OVG Koblenz bestätigte.

Ein selbstständiger Apotheker darf nicht aus Gewissensgründen davon absehen, die
Die süßen Minischweine müssen weg bleiben. Ihre Haltung in einem allgemeinen Wohngebiet ist bauplanungsrechtlich unzulässig, wie das OVG Koblenz bestätigte.
Ein selbstständiger Apotheker darf nicht aus Gewissensgründen davon absehen, die
Wer neue Informationen erst in der Berufung vorbringt, ist nicht
Klimaschützer in den Niederlanden hatten Shell verklagt und im Jahr