Ein überforderter Beamter hatte Akten in den Fluss Fulda geworfen und wurde deswegen strafrechtlich verurteilt. Er durfte deshalb auch aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden, entschied das VG Wiesbaden.

Viermal »gut«, einmal »befriedigend«: Stiftung Warentest hat ein überwiegend positives