Patrick Hewer

informiert

Coaching-Vertrag zu Kryptowährung nichtig: Online-Anbieter muss 1.500 Euro zurückzahlen

Per Fernunterricht zum Kryptoexperten werden: Klingt vielversprechend, wenn man sich den Bitcoin-Kurs anschaut. Der Schutz vor unseriösen Anbietern, die über keine Unterrichtserlaubnis verfügen, gilt auch für Unternehmer, so das LG München I.

Read More

Weitere Themen

Nach dem tödlichen Messerangriff eines Afghanen bei Magdeburg setzte der

Weiterlesen »

Das OLG Schleswig-Holstein stellt klar, dass ein Transsexueller, der sein

Weiterlesen »

Eine ehemalige Schreibkraft aus dem KZ Stutthof war wegen Beihilfe

Weiterlesen »