Wer neue Informationen erst in der Berufung vorbringt, ist nicht nachlässig, wenn er sie zuvor nicht kannte. Der BGH rügt in Leitsatzentscheidungen zwei Obergerichte, die Vorträge klagender Patientinnen zu schnell als verspätet abgetan haben.

Verletzt eine Frau ihre ehelichen Pflichten, weil sie über viele