EuGH zur Arbeitszeiterfassung: Keine Ausnahme für Hausangestellte

Auch bei Hausangestellten muss die Arbeitszeit erfasst werden, urteilte der EuGH. Und da überwiegend Frauen den Job machen, könne in einer Missachtung der Pflicht sogar eine Diskriminierung liegen. 

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