<p>Aus Sicht des vzbv macht der Anbieter nicht ausreichend kenntlich, dass er Geld für seinen Service verlangt. Der vzbv hat eine Sammelklage eingereicht, damit Verbraucher:innen im Erfolgsfall Geld direkt zurückbekommen können.</p>
Auf dem Rückweg von einem Lehrgang verrenkt sich ein Berliner