Ein Polizist machte bei seiner Berufsunfähigkeitsversicherung falsche Angaben. Zehn Jahre später, als die Versicherung nicht mehr anfechten konnte, wollte er die Rente einkassieren. Das OLG Braunschweig hält das für rechtsmissbräuchlich.

Gefälschte Markenartikel sind ein Milliardengeschäft – das nicht durch Weihnachtsgeschenke