BGH zu Kündigung wegen Eigenbedarfs: Auch bei DDR-Altmietverträgen gilt das BGB

Nach DDR-Recht galten für Eigenbedarfskündigungen durch Vermieter strengere Vorgaben. Der Bundesgerichtshof entschied, dass auch für diese Altverträge das heutige Bürgerliche Gesetzbuch gilt. 

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