Auf dem Rückweg von einem Lehrgang verrenkt sich ein Berliner Rechtsreferendar den Finger. Die Unfallkasse verweist auf die staatliche Unfallfürsorge. Das LSG Berlin-Brandenburg stellt aber klar: Berliner Referendare sind keine Beamten.
Nach DDR-Recht galten für Eigenbedarfskündigungen durch Vermieter strengere Vorgaben. Der