OVG Nordrhein-Westfalen: Behörden dürfen das Radfahren nicht verbieten

Kann man Verkehrssündern, die keine Fahrerlaubnis fürs Auto haben, stattdessen verbieten, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie Fahrrad oder E-Scooter zu fahren? Nein, hat das OVG NRW entschieden. Dafür gebe es keine ausreichende Rechtsgrundlage.

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