BAG entscheidet nach EuGH-Urteil: Teilzeitler bekommen Zuschläge ab der ersten Überstunde

Teilzeitkräfte haben denselben Anspruch auf Überstundenzuschläge wie Vollzeitbeschäftigte – das hat das BAG entschieden. Gelten soll das schon ab der ersten Überstunde.

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