Teilzeitkräfte haben denselben Anspruch auf Überstundenzuschläge wie Vollzeitbeschäftigte – das hat das BAG entschieden. Gelten soll das schon ab der ersten Überstunde.

Sein Anwalt zog noch Vergleiche zu Gandhi und Mandela, doch
Teilzeitkräfte haben denselben Anspruch auf Überstundenzuschläge wie Vollzeitbeschäftigte – das hat das BAG entschieden. Gelten soll das schon ab der ersten Überstunde.
Sein Anwalt zog noch Vergleiche zu Gandhi und Mandela, doch
<p>Das Kammergericht Berlin hat ein monatelanges Zweiklassensystem bei den Gaspreisen
Weil Rapper Fler sich nicht an ein Verbot einer Liedzeile