In Nordrhein-Westfalen dürfen Gartencenter an Sonntagen nicht nur Pflanzen, sondern auch Weihnachtsdekoration verkaufen. Der BGH hat entschieden, dass dies kein Verstoß gegen das Ladenöffnungsgesetz ist.

Es ist wieder so weit: In den Wochen vor den
In Nordrhein-Westfalen dürfen Gartencenter an Sonntagen nicht nur Pflanzen, sondern auch Weihnachtsdekoration verkaufen. Der BGH hat entschieden, dass dies kein Verstoß gegen das Ladenöffnungsgesetz ist.
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Im Frühjahr waren die Einigungsversuche noch gescheitert, im zweiten Anlauf
Mehrere Wohnungseigentümerinnen haben einen Beschluss ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft vor Gericht erfolgreich