Die Entscheidung dürfte bei anderen Einzelhändlern für Ärger sorgen und Signalwirkung haben: Gartencenter in Nordrhein-Westfalen dürfen Weihnachtsschmuck auch sonntags und an Feiertagen verkaufen.
Beauftragt ein Strafverteidiger einen externen Sachverständigen, so darf dieser Einsicht