Ein Berliner Bordellbetreiber möchte sein Etablissement ausbauen. Das Bezirksamt stört das, es versagte die Zustimmung – zu Unrecht, wie das örtliche VG nun entschieden hat. Wen könnte ein Bordell in einer abgelegenen Ecke schon stören?

Das Verfahren um die Besetzung der Präsidentenstelle am OVG in