Das OVG NRW stellt klar: Der Schutz des Klimas und der Ausbau von erneuerbaren Energien stehen bei einer Abwägung über dem Denkmalschutz. Das Bundesrecht beeinflusse hier das Landesrecht, so die Grundsatzentscheidungen.
<p>Bundestag und Bundesrat haben einer Änderung des Regionalisierungsgesetzes zugestimmt. Damit