Das OVG NRW stellt klar: Der Schutz des Klimas und der Ausbau von erneuerbaren Energien stehen bei einer Abwägung über dem Denkmalschutz. Das Bundesrecht beeinflusse hier das Landesrecht, so die Grundsatzentscheidungen.
Auch wenn man einen Untermietvertrag hat und an seine Eltern