Zusammen mit der Kirche im Hintergrund sieht es aus wie ein Friedhof – nicht wie ein Ziergarten. Das findet eine Wohnungseigentümerin und klagt gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft, die einen Gedenkstein aufstellen wollte.
<p>Statement von Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv),