BVerwG zu umstrittener Frage im Asylrecht: Überstellung nach Italien rechtlich möglich

Italien ist überfordert mit der Anzahl an Flüchtlingen. Eine unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation bietet sich dort aber nicht, so das BVerwG. Asylanträge könnten hierzulande daher grundsätzlich als unzulässig abgelehnt werden.

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