AG Aschersleben zur „nicht geringen Menge“ Cannabis: „Dem BGH kann nicht gefolgt werden“

Das AG Aschersleben sieht den Grenzwert der „nicht geringen Menge“ für den berauschenden Cannabis-Wirkstoff THC auf Grundlage des neuen Cannabisgesetzes bei 37,5 Gramm. Das Besondere: Das sind 30 Gramm mehr, als der BGH erlaubt.

Read More

Weitere Themen

Der Bundestag hat einen eigenen Fußballverein. Wie im Parlament wollen

Weiterlesen »

Gezielte Plagiatsvorwürfe, ein täuschend echter Kongressband und ein mutmaßlicher Rachefeldzug

Weiterlesen »

Über eine Corona-Selbsthilfegruppe zu gewaltsamen Umsturz- und Entführungsplänen. Wegen Mitgliedschaft

Weiterlesen »