Bis zur 22. Schwangerschaftswoche sollen Abbrüche grundsätzlich nicht mehr unter Strafe stehen – das fordert ein breites Bündnis von Verbänden. Die Bundesregierung müsse anlässlich der anhaltenden Debatte endlich handeln.
Das LG Gera hat eine ehemalige Proberichterin wegen Rechtsbeugung verurteilt.