Bei der Eheschließung müssen sich Braut und Bräutigam persönlich gegenüberstehen. Ein Videoanruf reicht nicht aus, stellte das OVG Berlin-Brandenburg klar und versagte der afghanischen Braut ihr Visum zum Ehegattennachzug.

Die Staatsanwaltschaften ermitteln seit geraumer Zeit gegen den einstigen Milliardär.