Das BSG hält ein betriebsinternes Fußballspiel weder für Betriebssport noch für eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung noch für eine Werbeveranstaltung. Wer sich dabei verletzt, erleidet damit auch keinen Arbeitsunfall.

Wenn Menschen die Betreuung von Angehörigen übernehmen, verschwimmen die Grenzen: